Initiative Tempo 30

In letzter Zeit häufen sich Klagen, Beobachtungen und auch Messungen über zu hohe Fahrgeschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs auf Straßen im Wennigser Gemeindegebiet, insbesondere der innerörtlichen Straßen, aber auch an den Ortseinfahrten/-ausgängen.

Während bei den Gemeindestraßen bereits überall Tempo 30 gilt, hat die Gemeinde für die durch ihre Gemeindeteile führenden Landesstraßen keinerlei Mitspracherechte oder gar Entscheidungsmöglichkeiten, um ggfs. den örtlichen Verhältnissen entsprechend Regelungen treffen zu können.

Andere Kommunen sehen ebenfalls den dringenden Bedarf, für innerörtliche Straßen mehr rechtliche Möglicheiten zu bekommen. Daher wurde 2021 von Hannover und weiteren Städten eine „Initiative Tempo 30“ gegründet, die Bund und Länder zur Schaffung eben dieser Entscheidungsbefugnisse auffordert.

Fraktionssprecher Axel Lambrecht dazu: „So wie Hannover, Frankfurt, Laatzen und bislang über 30 andere Kommunen möchten wir in Wennigsen die Möglichkeit haben, in bestimmten Abschnitten mit Maßnahmen wie z.B. Tempo 30 die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, den Klimaschutz zu verbessern und auch die Geräuschbelastung zu senken.“

Ergänzendes Material

Zitat aus folgender Quelle:
www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/staedteinitiativetempo-30.html (2021-07-30)

>> Die Kernforderung der neuen Städteinitiative, welche bislang die Städte Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster, Ulm, Bonn und Karlsruhe umfasst, ist „ein neuer straßenverkehrsrechtlicher Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit“.

Die an der Initiative beteiligten Städte erklärten im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Städte mit Agora Verkehrswende und dem Deutschen Städtetag:

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können. <<

Weitere Quellen zum Thema:
www.staedtetag.de/themen/2021/lebenswerte-staedte-durch-angemessene-geschwindigkeiten
www.agora-verkehrswende.de/presse/pressemitteilungen/tempo-30-staedteinitiative-bietet-steilvorlagefuer-koalitionsgespraeche
www.duh.de/tempo30/

Unterstützer aus der Region H und umliegenden größeren Städten:

H, NRü, Ronnenberg, Laatzen, Gehrden, HI, BS, WOB, GÖ, LG

Dokument(e): 

PDF icon 2022-11-23_pm_antrag_initiativetempo30.pdf

Datum der Pressemitteilung: Mittwoch, 23. November 2022