Windpark: Gemeinde will selbst steuern
VON LISA MALECHA
Wennigsen. Der Bauausschuss hat dem Rat einstimmig empfohlen, eine Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen. Anlass ist die Neuausweisung des „Vorranggebiets Windenergienutzung“ im Gemeindegebiet durch das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) der Region Hannover – gegen das die Gemeinde nun klagt. Durch die Aktualisierung des Flächennutzungsplan will die Gemeinde mögliche Anträge für Windkraftanlagen künftig selbst steuern.
Auf dem Gemeindegebiet liegen Teile des neu ausgewiesenen Vorranggebiets zwischen Degersen, Langreder, Egestorf, Redderse, Wennigser Mark und Wennigsen. Dort sollen fünf Windenergieanlagen mit einer Höhe von 240 Metern gebaut werden. Gleichzeitig wurde der bisherige Vorrangstandort am Vörier Berg aus dem RROP aufgegeben. Durch die Klage soll das RROP gekippt werden.
„Mit dem Aufstellungsbeschluss wird die Möglichkeit zur Steuerung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet vorbereitet, unter anderem für den Fall, dass die Klage keinen Erfolg haben wird“, heißt es in der Beschlussvorlage. Doch auch für den Fall, dass die Gemeinde mit ihrer Klage Erfolg hat, ist der Flächennutzungsplan wichtig, da ohne ihn und ohne das RROP prinzipiell überall Windräder entstehen könnten.
Höhe der Windräder eingrenzen
Die Gemeinde will sich so die Möglichkeit verschaffen, die Ziele der Raumordnung zu konkretisieren und weiter auszugestalten – unter anderem sollen Vorranggebiete so genauer abgegrenzt und auch die Höhe der Windräder eingegrenzt werden können. Mithilfe des Aufstellungsbeschlusses hat die Gemeinde zudem die Möglichkeit, bei der Baugenehmigungsbehörde einen Antrag zur Zurückstellung von Entscheidungen über Baugesuche für die Errichtung von Windenergieanlagen zu stellen. Etwa wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.
Zudem erläuterte Bürgermeister Christoph Meineke den aktuellen Stand der Klagevorbereitung. Die Kanzlei Versteyl ist von der Gemeinde beauftragt worden und fordert zunächst Akteneinsicht bei der Region an. Zudem würden sich die Anwälte mit den Nachbarkommunen abstimmen. Im nächsten Schritt werde dann geprüft, welche Experten hinzugezogen werden sollen. Das kritisierte Hans-Jürgen Herr (FDP), immerhin hat der Rat beschlossen, dass ein Naturschutzrechtler hinzugezogen werden soll, sagte er. Meineke betonte, dass die Kanzlei prüfen müsse, welches Vorgehen sinnvoll ist – sollte sich die Kanzlei dafür aussprechen, keinen Naturschutzrechtler hinzuzuziehen, würde das natürlich mit dem Rat nochmals besprochen. „Wir sollten die Empfehlungen der Anwälte ernst nehmen, immerhin gehören sie zu einer der renommiertesten Kanzleien in Hannover“, sagte auch Peter Armbrust (CDU).
„Adäquate“ Fläche in Degersen
Grünen-Fraktionschefin Angelika Schwarzer-Riemer betonte zudem, dass die Änderung des Flächennutzungsplans vor allen auch Ehrlichkeit der Politiker voraussetze: „Wann sagen wir den Degersern die Wahrheit?“, fragte sie und wies darauf hin, dass auch im neuen Flächennutzungsplan lediglich Degersen als Vorrangfläche ausgewiesen werden könne. Und Vorrangflächen für die Windenergie müssen in dem Plan zwingend ausgewiesen werden. „Degersen ist die einzige adäquate Fläche“, betonte auch Norbert Bohnenstengel (Grüne).
Datum der Pressemitteilung:
Montag, 23. Juli 2018
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