Streit um Windkraftfläche geht weiter

Von Lisa Malecha

Wennigsen. Eigentlich sollte die Wennigser Politik am Donnerstagabend im Bauausschuss die Änderung des Flächennutzungsplans diskutieren, die von der Verwaltung vorgeschlagen worden war. In dieser hatte die Gemeinde eine Fläche für Windkraft vorgeschlagen. Doch daraus wurde nichts. Die Mehrheit der Anwesenden stimmte dafür, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt wurde.

Der Antrag zur Absetzung des Punktes kam gleich am Anfang der Sitzung. „Die Vorlage missachtet den Ratsbeschluss vom 14. Juni 2018 in eklatanter Weise“, sagte Michael Meißner (FDP) und ergänzte: „Die damals festgelegte Höhenbegrenzung auf 150 Metern wird ignoriert, außerdem hat eine naturschutzrechtliche Würdigung durch einen Fachanwalt, wie wir sie gefordert haben, nicht stattgefunden.“ Auch sei die geforderte Abstimmung mit den Nachbarkommunen, was das Thema Grundwasserschutz betrifft, in der Vorlage nicht ersichtlich.

Auseinandersetzung vor Gericht

Der Rat hatte im Juni 2018 dafür gestimmt, Klage gegen die Region Hannover einzureichen, um das neu aufgestellte Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) mit der Vorrangfläche für Windenergie im Dreieck zwischen Egestorf, Redderse und Degersen gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht hatte daraufhin die Regeln gekippt, welche die Region Hannover in ihrem Raumordnungsprogramm für die Errichtung von Windkraftanlagen aufgestellt hatte.

Eben diese Fläche, die damals abgelehnt wurde, steht aber nun wieder zur Debatte – weil es laut Verwaltung keine andere geeignete Fläche gibt. „Verwaltungsseitig haben wir immer davor gewarnt, dass wir wahrscheinlich das Problem bekommen, dass wir über ein Gebiet reden müssen, dass wir nicht wollen“, sagte Bürgermeister Christoph Meineke.

Meißner kritisierte zudem, dass die bisherigen Stellungnahmen der Gemeinde in den jetzigen Vorschlag nicht eingeflossen seien. Bereits während der vorhergehenden Diskussionen um die Windkraft hatte die Gemeinde mehrfach dargestellt, weshalb sie die Fläche, die sie nun selbst vorschlage, für ungeeignet halte – unter anderem ging es damals um Sichtachsen, den Landschaftsschutz und darum, dass die Fläche im Windschatten des Deisters liegt und daher Anlagen mit 240 Meter Höhe benötigt würden.

Seitens der Gemeinde Wennigsen sei es „nicht hinnehmbar, dass sie bei den Planungen zur jetzigen Ausweisung der Vorrangfläche nicht einbezogen wurde“, hatte die Gemeinde damals in einer Stellungnahme geschrieben. Zudem habe sie schlüssig dargelegt, „warum kein Vorranggebiet ausgewiesen werden kann und soll“.

Grüne waren gegen Absetzung

„Schade, dass hier nur Schuldzuweisungen gemacht werden. Die Vorlage steht seit dem 1. September im Ratsinformationssystem – wir hätten uns heute über gewünschte Änderungen und Ergänzungen unterhalten können“, sagte hingegen Angelika Schwarzer-Riemer von den Bündnisgrünen, deren Fraktion gegen die Absetzung des Punkts gestimmt hatte.

In der Sitzung ging es dann aber doch noch um das Thema Windkraft: Regionsmitarbeiter waren vor Ort, um über die fünfte Änderung des RROP zur Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung zu berichten. Die Region will Vorrangflächen nun ohne Ausschlusswirkung ausweisen. Das bedeutet vereinfacht, dass auch außerhalb dieser Areale der Bau von Windkraftanlagen grundsätzlich möglich ist, sofern nicht öffentliche Interessen entgegenstehen. Die Planung stehe allerdings noch ganz am Anfang. Erst Ende 2021 werde vermutlich der Entwurf vorliegen, bis zur Genehmigung werde es vermutlich bis Mitte 2023 dauern.

Quellenangabe: Barsinghausen/Wennigsen vom 19.09.2020, Seite 3

Datum der Pressemitteilung: 
Samstag, 19. September 2020

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