Rat kippt Ausbaubeiträge für Straßen
Rat kippt Ausbaubeiträge für Straßen
Satzung wird zum 1. April 2019 abgeschafft / Grundsteuer B wird um weitere 60 Punkte angehoben
VON JENNIFER KREBS
Wennigsen. Die Straßenausbaubeiträge sind vom Tisch: Der Wennigser Rat hat am Donnerstagabend die umstrittene Kostenbeteiligung gekippt, die die Kommune bisher Anliegern in Rechnung stellt. Nach über einstündiger Debatte und einem intensiven Getuschel in der Sitzungsunterbrechung kamen die Ratsfraktionen einvernehmlich überein, dass die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) zum 1. April 2019 abgeschafft wird – eine lang ersehnte Entscheidung, die von den mehr als 50 anwesenden Bürgern mit lautem Applaus quittiert wurde. Nur Bürgermeister Christoph Meineke stand mit seiner Meinung auf ziemlich verlorenem Posten und stimmte als Einziger gegen eine Abschaffung.
Gewerbesteuer steigt nicht
Um den Straßenausbau künftig zu bezahlen, hat der Rat die Grundsteuer B zum 1. Januar 2019 um zusätzliche 60 Punkte angehoben. Mit der ohnehin vorgesehenen Erhöhung liegt der Hebesatz der Grundsteuer B dann ab dem 1. Januar 2019 bei 560 Punkten. Doch ob das reicht? Meineke befürchtet, dass Wennigsen in eine Spirale von Steuererhöhungen kommt, weil es die fehlenden Straßenausbaubeiträge kompensieren muss. Etwa 300 000 Euro bringen die zusätzlichen 60 Punkte im Jahr – „doch wir alle wissen, wie teuer der Straßenausbau ist. Wir werden deutlich darüberliegen“, sagte Meineke. An der Gewerbesteuer ändert sich vorerst nichts. Die Gewerbetreibenden seien ohnehin schon überproportional belastet, fand CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Armbrust und meinte vor allem die vielen inhabergeführten Geschäfte an der Hauptstraße, die ab Mitte 2019 saniert wird.
FDP-Fraktionsvorsitzender Hans-Jürgen Herr hatte vor der Abstimmung noch einmal flammend für die möglichst schnelle Abschaffung der Straßenausbaubeiträge argumentiert. Die Liberalen wie auch die Grünen hatten eigentlich in ihrem Antrag vorgehabt, dass die Satzung schon zum 1. Januar gestrichen wird. Die CDU wollte eine neue Regelung erst zum 1. Januar 2020. Am Ende traf sich der Rat in der Mitte und einigte sich auf den Vorschlag von SPD-Chef Klaus Kropp, der für seine Fraktion den 1. April 2019 ins Spiel brachte, um mehr Rechtssicherheit zu haben. Denn eine Satzung kann nur durch eine andere Satzung außer Kraft gesetzt werden, was zum 1. Januar nur noch rückwirkend machbar gewesen wäre. Bei der Verwaltung sicherten sich die Ratsmitglieder ab, dass auch die fertig sanierten, aber bisher noch nicht abgerechneten Straßen wie der Hagemannplatz und die Gartenstraße auch in der Zwischenzeit nicht mehr auf die Anlieger umgelegt werden.
Die Aufhebungssatzung wird jetzt von der Verwaltung vorbereitet und kann vom Rat in seiner nächsten Sitzung im März beschlossen werden.

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