Rat entscheidet über Klage gegen Windkraftgebiet
Rechtliche Schritte sollen sich isoliert gegen festgelegte Vorrangfläche und nicht gegen gesamtes Raumordnungsprogramm richten
VON LISA MALECHA
Wennigsen. Ob die Gemeinde Wennigsen versuchen wird, das Errichten besonders großer Windräder zwischen Egestorf, Redderse und Degersen auf dem Rechtsweg zu verhindern, das entscheidet der Rat. Der Bauausschuss hat das Thema auf dessen Sitzung in der kommenden Woche verschoben.
Die von dem Bremer Windparkbetreiber WPD Onshore geplante Mega-Anlage zwischen Degersen, Egestorf und Redderse stößt in der Bevölkerung auf heftige Ablehnung. Ob gegen das 2016 verabschiedete Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) geklagt wird oder ob nur isoliert gegen die festgelegte Windvorrangfläche juristisch vorgegangen wird, das sollen laut Anträgen von FDP und Piraten-Partei Rechtsexperten klären – und zwar aus den Bereichen Verwaltungs- und Naturschutzrecht. „Etliche Windparks wurden schon aus Naturschutzgründen gekippt und auch hier vertrauen wir darauf, dass zahlreiche Argumente alleine aus diesem Bereich gegen den Bau sprechen“, sagte Hans-Jürgen Herr (FDP). Grundsätzlich sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Windkraftvorranggebiet bei Degersen zu verhindern – möglichst gemeinsam mit Barsinghausen und Gehrden, zur Not aber auch allein.
Politik sieht Planungsfehler
Falls die Gemeinde eine eigene Klage gegen das RROP führen wird, soll bevorzugt isoliert gegen die Ausweisung der Windvorrangfläche geklagt werden. Die Fläche soll gesondert angegangen werden, weil sie einem erkennbaren Planungsfehler unterliege: Wegen der Lage im Windschatten des Deisters müssen dort extrem hohe Windkraftanlagen von mindestens 240 Metern errichtet werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen.
Unabhängig davon, ob und wie geklagt wird, müsse die Gemeinde eine Flächennutzungs- und Bauleitplanung erstellen, welche die Nutzung der Windenergie vorsieht, aber auch dem Schutz der Bürger, der Natur und der Landschaft einen angemessenen Raum gibt. „Selbst wenn wir die Klage gewinnen, ist das Thema Windpark nicht vom Tisch“, erinnerte Bürgermeister Christoph Meineke. Die Gemeinde sei verpflichtet, der Windkraft Raum zu geben. „Klage und die Pläne werden vermutlich eine sechsstellige Summe kosten – aber das sollte unsere Landschaft uns wert sein“, ergänzte er.
Höhe auf 150 Meter begrenzen
In dem geplanten gemeinsamen Antrag von FDP und der Piraten-Partei ist vorgesehen, wenn möglich, im Rahmen eines Bebauungsplanes die Gesamthöhe der Windkraftanlagen von maximal 150 Meter festzuschreiben. Falls Windkraftbetreiber das Windvorranggebiet mit einer angemessenen Höhenbegrenzung nicht mehr als lukrativ ansehen, sei es eine „eklatante Fehlplanung der Region“ und nicht eine Verhinderungsplanung der Kommune, betonen die Antragssteller. „Aufgrund mangelhafter Windhöffigkeit (Ertragspotenzial) kann nur eine wirtschaftliche Energiegewinnung durch eine extreme Belastung von Landschaft, Natur, Tierwelt und Mensch erreicht werden. Das darf und muss nicht die Leitlinie politischen Handelns sein“, heißt es weiter.
Sollte die Klage keinen Erfolg haben, folgt immer noch das Genehmigungsverfahren. Dabei werden dann sehr viele Faktoren im Bezug auf Naturschutz und Gesundheit, wie etwa Schall, gefährdete Tierarten und vieles mehr, einbezogen, um zu sehen, ob der Windpark tatsächlich genehmigt wird.
Detlev Krüger-Nedde, Klimaschutzbeauftragter der Gemeinde, sprach sich gegen die Klage aus. „Statt in der Verweigerungshaltung zu bleiben, sollten wir lieber Gespräche mit WPD führen und einen städtebaulichen Vertrag mit ihnen anstreben, in dem Höhe, Standortwahl und vieles mehr verhandelt werden“, sagte er.
Der Rat entscheidet über den Antrag in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Juni, um 19 Uhr im Bürgersaal des Rathauses.
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