Grüne und Tierschützer wollen Kastrationspflicht für Katzen

VON LISA MALECHA

Wennigsen. Grüne und Tierschützer fordern die Einführung einer kommunalen Katzenschutzverordnung. Sie soll eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für frei laufende Katzen vorsehen und gegen das Elend und die unkontrollierte Vermehrung der Tiere helfen. Das Vorhaben stellten die Sprecherin der Grünen-Fraktion, Angelika Schwarzer-Riemer, und die Tierschützerinnen Anne Wallat, Karin Barnstorf und Doris Meyer jetzt im Ortsrat Argestorf vor.

Die von ihnen gewünschte Verordnung sieht vor, dass Halter Katzen, die frei herumlaufen, von einem Tierarzt kastrieren und etwa mit einem elektronischen Chip kennzeichnen lassen müssen. Zudem sollen sie in einem Haustierregister angemeldet werden. Zwischen 60 Euro für Kater und 90 Euro für Katzen sieht die Gebührenordnung der Tierärzte für diese kleine Operation vor, sofern es keine Komplikationen gibt. Die Nachsorge muss zusätzlich bezahlt werden. Für Zuchtkatzen könnten im Einzelfall Ausnahmen von dieser Verpflichtung gemacht werden, sagte Schwarzer-Riemer.

Schon im Herbst 2017 hatte das Land eine sogenannte Subdelegationsverordnung erlassen, die es den Kommunen ermöglicht, gegen das Katzenelend vorzugehen. Tierschutzorganisationen fordern schon lange einen solchen Erlass, da sich nicht kastrierte, frei laufende Katzen schnell vermehren – und der Nachwuchs sehr oft verwahrlost. „Katzen sind domestiziert, in freier Wildbahn leiden sie häufig unter Verletzungen sowie Infektionskrankheiten und haben insgesamt eine geringere Lebenserwartung“, erläutern die Tierschützerinnen. „Sie schlagen sich mehr schlecht als recht durch.“

In Wennigsen gibt es nach Angaben der Tierschützerinnen definitiv ein Katzenproblem – wenn auch keine Plage. „Und die gibt es nur deshalb nicht, weil wir vom Tierschutz seit Jahren aktiv sind“, saget Wallat. Sie verwies zudem darauf, dass die Gemeinde mit einer Verordnung für Katzen Geld sparen könne. „Für Fundkatzen zahlt die Gemeinde rund 7 Euro täglich ans Tierheim“, sagt sie.

Die Gemeindeverwaltung sieht hingegen keinen Bedarf für eine neue Verordnung und geht davon aus, dass diese ohnehin ins Leere laufen würde, da Kontrolle und Umsetzung schwer möglich seien.

 

Datum der Pressemitteilung: 
Donnerstag, 11. Oktober 2018

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