Frei laufende Katzen kastrieren?

Ortsräte sollen evaluieren, ob es Probleme mit streunenden Tieren gibt

VON LISA MALECHA

Wennigsen. Frei laufende Katzen im Gemeindegebiet sollen kastriert und gechipt werden – das fordern die Grünen. Unterstützt wird ihr Anliegen von der FDP, die einen ähnlichen Antrag bereits vor vier Jahren gestellt hatte. Nun haben die Mitglieder vom Ordnungsausschuss über den Antrag diskutiert – und entschieden, dass sich zunächst die Ortsräte mit dem Thema befassen sollen.

Der Antrag der Grünen sieht vor, dass die Gemeinde privaten Katzenhaltern vorschreibt, dass ihre Tiere gekennzeichnet, registriert und kastriert werden müssen. Das Ganze soll zum einen dem Schutz der Katzen dienen, zum anderen auch die unkontrollierte Vermehrung der frei laufenden Tieren verhindern. Denn: In freier Wildbahn leiden die domestizierten Tiere häufig unter Verletzungen sowie Infektionskrankheiten und haben insgesamt eine geringere Lebenserwartung. Dass der Antrag nun, vier Jahre nach dem der FDP, überhaupt eine Chance hat, liegt an einer neuen Verordnung des Landes. Diese hat für Rechtssicherheit gesorgt. Städten und Gemeinden wird nun ausdrücklich erlaubt, mit einer kommunalen Tierschutzverordnung Privatleuten die Kastration ihrer frei laufenden Katzen vorzuschreiben.

Ortsräte sollen Antrag beraten

Die Kommune würde, sollte die Pflicht eingeführt werden, eine Information über Hauskatzen erhalten, die als Freigänger nicht kastriert sein könnten. Sie schreibt dann die Halter an und setzt einen Termin für den Kastrationsnachweis. Doch noch wollte der Ausschuss keine Entscheidung treffen. Es müsse erst geprüft werden, wie viele herrenlose Katzen es überhaupt gebe und ob die Streuner ein Problem seien. Daher sollen nun zunächst die Ortsräte über den Antrag und dessen Notwendigkeit diskutieren. Denn nur, wenn aktuell „erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet lebenden Katzen“ festgestellt werden, könne eine Verordnung durchgesetzt werden, erläuterte Fachbereichsleiterin Ulrike Schubert. „Uns fehlen dazu aber die Zahlen.“ Es habe bislang keine Anzeige von Tierschützern oder Bürgern gegeben, sagte Schubert und betonte weiterhin, dass verwilderte Katzen ohnehin aufgrund der Verordnung nicht kastriert werden würden, weil sie keinen Halter haben.

Oliver Wagner (CDU) sprach sich gegen den Antrag aus. „Wenn ich mich umgucke – ob in meinem Garten, am Klostergrund oder am Kalkwerk – sehe ich keine wilden Katzen“, begründete er seine Entscheidung. Auch Wilhelm Subke (SPD) zeigte sich skeptisch: „Wir müssen erst klären, ob wir ein Problem mit Streunern haben. Wenn wir keins haben, dann kann ich nicht für den Antrag stimmen.“ Hans-Jürgen Herr (FDP) sprach sich für die Verordnung aus. „Wir beklagen immer wieder, dass es weniger Vögel gibt – auch dazu tragen die Katzen etwas bei“, argumentierte er. Angelika Schwarzer-Riemer (Grüne) betonte, dass es so oder so ein gutes Signal wäre, wenn die Gemeinde den Katzenhaltern zeigt, dass sie eine Verantwortung den Tieren gegenüber haben, und ergänzte: „Nur weil wir das Leiden der Tiere nicht sehen, heißt es nicht, dass es nicht existiert.“

 

Datum der Pressemitteilung: 
Dienstag, 12. Juni 2018

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