Windenergie – Aufstellung F-Plan
Windenergie – Aufstellung F-Plan
1) Die Gemeinde wird aufgefordert, den laufenden F-Plan Wind mit dem Ziel der Ausweisung eines Vorranggebietes Wind mit optimaler Ausnutzung der Windvorrangflächen zügig voran zu treiben und zum Abschluss zu bringen.
2) Die Gemeinde wird beauftragt, mit dem potentiellen Projektierer und Betreiber der örtlichen Windkraftanlagen in Verhandlung zu treten und
a) eine finanzielle Teilhabe der Gemeinde an den Windenergieanlagen vor Ort zu ermöglichen und vertraglich abzusichern
b) eine Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Sinne eines Bürgerwindrades zu ermöglichen
c) eine erhöhte Gewerbesteuerabführung am Ort des Betriebs der Windenergieanlagen zu vereinbaren
d) Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung von Flächen anzugehen
3) Die Gemeinde wird aufgefordert, eine Nutzung von Freiflächen-PV unter den künftigen Windrädern per Bebauungsplan vorzubereiten und zu ermöglichen.
Begründung
Der Aufstellungsbeschluss für den F-Plan Wind von 2018 liegt bereits einige Jahre zurück und bedarf schleunigst der weiteren Schritte und dem Abschluss des Verfahrens. Ziel ist die Ausweisung eines Vorranggebietes Wind mit optimaler Ausnutzung der Windvorrangflächen. Wennigsen hat hiermit die Möglichkeit, die dringend erforderliche Energiewende deutlich voran zu treiben und einen großen Schritt in Richtung Klimaneutralität zu gehen.
Die aktuellen Gutachten des Weltklimarates, aber auch der Krieg in der Ukraine zeigen die Notwendigkeit, alle Hebel in Gang zu setzen, um die Abhängigkeit von fossilen Energien zu beenden.
Die Beteiligung der Gemeinde an der Wertschöpfung von Windenergieanlagen, aber auch die Möglichkeit der direkten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, soll die Möglichkeit nutzen, Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen sowie dazu beizutragen ,die Akzeptanz der Windenergieanlagen vor Ort zu verbessern.
Mit dem vom Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck vorgelegten sogenannten Oster-Paket soll der Ausbau und die Nutzung der Erneuerbaren Energien beschleunigt werden, die nunmehr „im öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen“. Damit kann in Planungs- und Genehmigungsverfahren ein Vorrang vor anderen Nutzungen durchgesetzt werden.
Die zu erwartenden neuen Erleichterungen auf Bundesebene für Freiflächen-PV und Agri-PV, einer kombinierten landwirtschaftlichen und energetischen Nutzung von Flächen, sollten beobachtet werden und ggf. im Umfeld der künftig zu erwartenden Windenergieanlagen planerisch genutzt werden.
Darüber hinaus ist die im F-Plan Wind markierte Fläche der Gemeinde Wennigsen auch im RROPEntwurf der Region Hannover enthalten. Auch die Nachbargemeinde Gehrden geht in ihren derzeitigen Planungen von einem Windvorranggebiet aus, das sich direkt an Flächen der Gemeinde Wennigsen anschließt.