Schottergärten in Neubaugebieten

Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN im Rat der Gemeinde Wennigsen

In den Wennigser Rat am 20. Juni 2019

Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen „Verbot von Kies- und Schottergärten in Neubaugebieten“ (in Kooperation mit dem NABU Wennigsen)

Beschlussvorschlag:

1. Bei der Planung neuer Baugebiete in Wennigsen soll in die Bauvorschriften (BauGB § 9 Abs.4 und NBauO §84) aufgenommen werden, Unbebaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch vollflächig mit bodenbedeckender Vegetation ( Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen oder Gehölze) anzulegen. Davon ausgenommen sind Terrassenplätze, Sitzplätze, Zuwegungen und Zufahrten zu Stellplatz/ Carport/ Garage sowie auch Gartenteiche. Aus dekorativen Gründen geplante Kies-, Schotter- oder Steinflächen dürfen auf maximal 10 % der Gärten angelegt werden. Diese Flächen sind als versiegelte Flächen zu bewerten und auf die Geschossflächen (GRZ) anzuwenden.

Die Vorschrift wird erstmals beim Baugebiet „Im Bergefeld“ in Bredenbeck angewandt.

Begründung

Die natürliche Artenvielfalt wird durch vermehrte Flächenversiegelungen eingeschränkt und auch auf intensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen finden Insekten und Vögel immer weniger Lebensräume. Daher kommt gerade Vorgärten und kleinen Grünflächen eine besondere Bedeutung als ökologische Trittsteine für Pflanzenarten, Insekten und Vögel zu.

Grünflächen liefern auch saubere und frische Lust im Gegensatz zu Steingärten, die sich aufheizen und Wärme abgeben.

Die von Kies und Schottergärten erwartete Arbeitseinsparung bei der Gartenpflege trifft nur für die ersten Jahre zu, danach wird durch herabfallende Blätter, auflaufende Gräser und Pflanzen sowie Moos ebenfalls Arbeitsaufwand entstehen. Die „Vergrünung“ der Steinflächen könnte zu der Versuchung führen, diese mit umweltschädlichen und evtl. verbotenen Pestiziden zu beseitigen.

Bezüglich des Gebots für Grünflächen verweisen wir auch auf die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) § 9 (2) Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Viele Städte und Gemeinden erarbeiten z.Zt. entsprechende Bauvorschriften, z.B. die Stadt Ronnenberg mit dem Bebauungsplan B-118 Hohe Feldstraße. Ein Bespiel für einen genehmigten Bebauungsplan mit entsprechenden Vorgaben ist die Stadt Xanten (NRW) Bebauungsplan Nr. 97 – 7. Änderung.

Fraktion die Grünen

Norbert Bohnenstengel

Barbara Krüger

Gun Wittrien

Angelika Schwarzer-Riemer

NABU Wennigsen e.V.

Gerhard Krick