Resolution des Rates der Gemeinde Wennigsen

Der Rat der Gemeinde Wennigsen fordert den AFD-Landesverband Niedersachsen auf, das Online-Portal, das nach Hamburger Vorbild „Neutrale Schulen Hamburg“ Eltern und Schüler*innen dazu auffordert, Lehrer*innen zu melden, die sich gefühlt nicht an das politische Neutralitätsgebot halten würden, umgehend vom Netz zu nehmen.

In dem Portal sieht der Gemeinderat die Aufforderung zum Denunzieren, die Gefahr der öffentlichen Vorverurteilung sowie die Absicht der Einschüchterung der Lehrkräfte. Für Eltern- und Schüler*innen-Beschwerden sind die Schulen bzw. die Landesschulbehörden zuständig.

Das Niedersächsische Schulgesetz umreißt mit dem § 2 den Bildungsauftrag der Schulen. Hierzu gehört, dass die Schüler*innen „auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen“ befähigt werden, sich weiterzuentwickeln. „Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.“

Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden,

- „die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen, die sich daraus ergebende staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen,

- nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse und kulturelle Werte zu erkennen und zu achten,

- ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten,

- den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere die Idee einer gemeinsamen Zukunft der europäischen Völker, zu erfassen und zu unterstützen und mit Menschen anderer Nationen und Kulturkreise zusammenzuleben, …“

- „Konflikte vernunftgemäß zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen, sich umfassend zu informieren und die Informationen kritisch zu nutzen, …“

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung des Beutelsbacher Konsens mit den Grundsätzen des Überwältigungsverbots, des Kontroversitätsgebots sowie der Schüler*innenorientierung, findet der Politikunterricht statt. Die kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten der Parteien tragen zum Demokratieverständnis bei und sind somit ein Teil politischer Bildung. Hierzu gehört auch, die Programme der Parteien kritisch zu hinterfragen und kontrovers zu diskutieren. Jede Lehrkraft vollzieht bei dieser Aufgabe einen Drahtseilakt, methodische Mittel können schnell als persönliche Position ausgelegt werden. Die kritische Auseinandersetzung mit Inhalten ihrer politischen Arbeit dürfen Parteien hier nicht scheuen, sie tragen zur Findung der jungen Menschen als politische Bürger*innen bei.

Mit dem Online-Portal initiiert die AFD in Niedersachsen wie zuvor in anderen Bundesländern ein Portal zum öffentlichen, unkontrollierten Denunzieren. Methoden der Einschüchterung sind uns leidlich aus deutscher Geschichte und und heutzutage auch aus Ländern mit diktatorischen Strukturen bekannt.

Es gilt, unsere Lehrkräfte vor derart unkontrolliertem öffentlichen Denunzieren zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie ihrem Auftrag angstfrei nachkommen können, unsere Kinder zu demokratisch orientierten Bürger*innen zu erziehen, die in der Lage sind, sich kritisch mit allen Facetten der politischen Landschaft auseinanderzusetzen. Für Eltern- und Schüler*innenbeschwerden gilt der Beschwerdeweg über die jeweilige Schule sowie die zuständige Landesschulbehörde.

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