Erweiterung des Stellenplanes

- Vorlage für die AG Haushaltskonsolidierung am 2. 2. 2021

- Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Tourismus, Kultur am 22. 2. 2021

- Wennigser Rat am 25. 2. 2021

1) Erweiterung des Stellenplanes um die Neubesetzung einer Ersten Gemeinderätin/ eines Ersten Gemeinderates

2) Die Verwaltung entwickelt für den Haushalt einen Kostenplan Beschlussvorschlag:

Der Rat möge beschließen, die o.a. Stelle im kommenden Haushaltsplan auszuschreiben und die entsprechenden Mittel (ca. 10 000 Euro für ein professionelles Auswahlverfahren) im Haushalt 2021 bereitzustellen. Die Erste Gemeinderätin/ der Erste Gemeinderat soll die allgemeine Stellvertretung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und ggf. eine Fachbereichsleitung übernehmen.

Begründung:

Der demographische Wandel führt in naher Zukunft in der Verwaltung zu Umstrukturierungsmaßnahmen und Neueinstellungen. Die derzeitige Personalsituation in der Verwaltung führt schon jetzt  u Problemen bei der Umsetzung von beschlossenen und durchzuführenden Projekten und auch zu Kommunikationsproblemen. Die Bewältigung der Verwaltungsaufgaben werden  zunehmend komplexer. Die Vorbereitung und Durchführung der vielen größeren Vorhaben in unserer Kommune bringen die Verwaltung an ihre Grenzen. Der Einzug der Digitalisierung erleichtert nicht nur die Arbeit, sondern ist für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung auch eine Herausforderung. Das Arbeitstempo hat sich erheblich erhöht, die Arbeitsverdichtung nimmt zu.

In Kombination mit einer Fachbereichsleitung sehen die GRÜNEN hier Synergieeffekte. Die GRÜNEN begreifen die Stelle als eine Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik, um die Herausforderungen einer Kommune zwischen gesetzlichen Vorgaben, Finanzsituation und Erwartungen zur Gestaltung einer attraktiven Gemeinde zu meistern. Hier laufen alle Fäden aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft zusammen und garantieren eine Kontinuität, unabhängig von politischen Strömungen.

Sachinformation:

Die Erste Gemeinderätin/ der Erste Gemeinderat übernimmt als allgemeine Stellvertreterin/ allgemeinen Stellvertreter die Vertretung für die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister. Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung (A 15 NBesG) richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die persönlichen Voraussetzungen zur Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit müssen gegeben sein. Im Gegensatz zu dem/ der von Bürger*innen für 5 Jahre gewählten Bürgermeister*in wird eine Erste Gemeinderätin/ ein Erster Gemeinderat vom Rat gewählt und für 8 Jahre in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Abwahl kann nur über eine 2/ 3 Mehrheit erfolgen. Die Gemeinde Wennigsen gehört zu den wenigen Kommunen in der Region Hannover, die eine derartige Stelle nicht besetzt hat.

Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN im Rat der Gemeinde Wennigsen

Norbert Bohnenstengel

Barbara Krüger

Angelika Schwarzer-Riemer

Gun Wittrien

30. 1. 2021