PARDON – die zwischenzeitlich hier gemeldete Erschöpfung des Förderbudgets war kein verspäteter Aprilscherz, sondern leider Folge eines Mißverständnisses. Also: Es sind noch Fördermittel verfügbar !
3.Aktualisierung Feb. 2024: Ab 01.04. werden auch Mini-PV für selbst bewohnte Häuser gefördert
Dazu eine aktuelle Pressemitteilung der GRÜNEN vom 21.03.2024 als Hinweis auf die Änderungen:
–> Link zu Informationen und zur Richtlinie auf den Seiten der Gemeinde Wennigsen: https://www.wennigsen.de/minipv
2.Aktualisierung November 2023
Im Rat wurden aus den Anträgen der GRÜNEN und anderer Fraktionen folgende Kernpunkte beschlossen:
- Der Förderzeitraum wird auf 2024 ausgedehnt,
- bis zum 31.03. gibt es die Förderung für Miethaushalte in Etagenwohnungen sowie für selbst genutzte Eigentumswohnungen,
- ab dem 01.04. können auch 2024 neu installierte Steckersolaranlagen an selbst bewohnten Häusern gefördert werden.
- Der o.g. Baukostenzuschuss kann allerdings nur für die Miethaushalte und selbst genutzte Eigentumswohnungen beantragt werden.
- Die max. Anschlussleistung wird auf 800 Wp (Watt peak) festgelegt.
- Es gilt die Reihenfolge der Anträge.
Aktualisierung Oktober 2023
Die GRÜNEN haben beantragt:
- Der Förderzeitraum wird auf 2024 ausgedehnt. Steckersolaranlagen, die in 2023 und 2024
installiert wurden, sind grundsätzlich förderfähig.
- Neben dem Zuschuss für die Beschaffung einer Steckersolaranlage von 100 Euro wird ein
Zuschuss für Miethaushalte von bis zu 300 Euro als Baukostenzuschuss für die ggf.
notwendige Elektroinstallation gewährt, wenn z.B. eine Außensteckdose eingebaut und/oder
ein FI-Schalter installiert werden muss.
- In Anpassung an die veränderte Gesetzeslage sind für 2024 auch Steckersolaranlagen mit
einer maximalen Anschlussleistung von 800 Watt förderfähig. Zudem entfällt die
Verpflichtung, die Anlage beim örtlichen Netzbetreiber (Avacon) anzumelden.
Antrag der GRÜNEN im Nov. 2022 für den Finanzhaushalt 2023:
„Die GRÜNEN Wennigsen beantragen 10 000 Euro zur Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen für Balkone / Terrassen zum Schutz des Klimas durch Erhöhung des Anteils regenerativer Energien. Berechtigt sein sollen private Haushalte in Mietwohnungen / Eigentumswohnungen, nicht jedoch Hauseigentümer (diesen stehen andere Förderungen für größere PV-Anlagen zur Verfügung).
Mit Steckersolaranlagen kann unkompliziert und möglichst unbürokratisch ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden. Für die Umsetzung der Fördermaßnahme wurde die „Richtlinie zur Förderung Steckersolargeräte“ entwickelt. Die Förderrichtlinie hat das Ziel, die Attraktivität der Erzeugung von Strom aus Solarenergie für private Haushalte zu steigern. Hierbei soll ein Zuschuss für den Kauf von einem Steckersolaranlagen in Höhe von 100 € pro Haushalt ausgezahlt werden.
Gefördert werden sollen bis zu 100 Anlagen mit jeweils 100 Euro bei einem Mindestaufwand von 400 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Anlagen dürfen eine maximale Anschlussleistung von maximal 600 Watt haben. Der Zuschuss kann von Personen beantragt werden, die ihren Erstwohnsitz in Wennigsen haben. Die Anlage muss beim örtlichen Netzbetreiber (www.avacon-netz.de) angemeldet und beim Marktstammdatenregister (www.marktstammdatenregister.de) registriert werden.“
Durch Ratsbeschlüsse wurden einige Erweiterungen und Öffnungen beschlossen, siehe nweiter oben stehende Aktualisierungen: